Selbstverteidigung

Selbstverteidigung trainiert das richtige Mindset, um sich im Notfall wehren zu können.

Der Fokus liegt auf Gewaltprävention, Deeskalation, Selbstbehauptung und Verhältnismäßigkeit. Alle erlernten SV-Prinzipien, Taktiken und Techniken erweitern deutlich dein Reaktionszeitfenster. Sie beruhen auf Einfachheit, Anwendbarkeit und Effizienz.

  • Steigere dein Situationsbewusstsein
  • Lerne Deeskalationsverhalten
  • Trainiere dein Reaktionsvermögen
  • Fördere deinen Selbstschutz

Ein vermiedener Kampf ist ein gewonnener Kampf.

Bei Selbstverteidigung geht es in erster Linie um Deeskalation, Vermeidung und „Überleben“, da es sich bei einem Angriff immer um eine Täter-Opfer Beziehung handelt. Im Gegensatz zum Kampfsport (z.B. Karate), wo sich gleichwertige Gegner nach vorher festgelegten Regeln, angemessener Vorbereitungszeit und im Beisein eines Kampfrichter für einen gemeinsamen Kampf entscheiden.

Statistisch werden 95% aller Übergriffe bei bewusstem Abwehrverhalten abgebrochen.

Selbstverteidigung hilft dir Gefahrensituationen besser zu erkennen, einzuschätzen und zu beenden, nach dem Grundsatz: Die Situation ergibt die Lösung.

Die erlernten Fähigkeiten, geben dir die Möglichkeit, auch unter Stress noch zu funktionieren, getreu dem Motto: Die Situation ergibt die Lösung.

Jede Person hat das Grundrecht, sich gegen gegenwärtige und rechtswidrige Angriffe zu verteidigen. 

§ 32 Notwehr StGB:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ein Angriff im Sinne des § 32 StGB ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen (z.B. körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Ehre).

Auch ein Unterlassen (z.B. Verweigerung der Herausgabe eines Rettungsmittels) kann einen Angriff darstellen, wenn der Täter als Garant i.S.v. 13 StGB zum Handeln rechtlich verpflichtet ist.

Der von einem Tier ausgehende „Angriff“ ist kein Angriff im Sinne von § 32 StGB, sondern eine „Gefahr“, gegen die man sich nach den Grundsätzen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) wehren kann.

Mehr Infos zum Thema unter > jurinsight.de

Begriffserklärung:

  • Gegenwärtig. Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.
  • Rechtswidrig. Der Angriff muss ohne rechtliche Rechtfertigung erfolgen.
  • Erforderlich. Die Verteidigung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren. Es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen. Die Verteidigung darf nicht offensichtlich überzogen sein.

Stärke zeigt sich nicht in Gewalt, sondern in ihrer Kontrolle.

„Auf dem Heimweg wurde ich von einer Gruppe blöd angemacht. Die im Kurs erlernte Deeskalationstechnik hat die Situation zum Glück schnell entspannt“Julia, 18 J.


Genau dafür trainieren wir: Selbstvertrauen, innere Ruhe und die Fähigkeit, in kritischen Momenten handlungsfähig zu bleiben.

„Ich gehe abends wieder entspannter nach Hause. Danke Alcis!“Gereon, 44 J.


Diese Sicherheit ist unbezahlbar – und genau das Ziel unseres Trainings.

„In der Schule werde ich nicht mehr so schnell provoziert. Ich habe gelernt, ruhig zu bleiben und Grenzen klar zu setzen.“ Sascha, 16 J.


Selbstverteidigung ist nicht nur Schutz – sie stärkt auch Selbstbewusstsein und Respekt im Alltag.

„Ich hätte nie gedacht, dass ich in meinem Alter noch so viel dazu lernen kann. Jetzt fühle ich mich sicherer, wenn ich allein unterwegs bin.“Petra, 59 J.


Das Training ist auf jede Lebensphase anpassbar – egal ob jung oder älter.

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